Die aufgefundenen Mengen an Betäubungsmitteln, so etwa verschiedene Behälter mit 183 g, 124 g, 84 g und 50 g brutto Marihuanablüten, deuten darauf hin, dass die Drogen nicht oder nicht nur zum Eigengebrauch, sondern zum Verkauf gedacht waren. Ausserdem ist dem Berichtsrapport vom 12. Mai 2020 zu entnehmen, dass die Polizei eine anonyme Meldung erhalten habe, wonach der Beschwerdeführer in grösserem Ausmass mit Betäubungsmitteln wie Marihuana, Pillen usw. handeln würde. Bei den vorpolizeilichen Ermittlungen sei an seinem Domizil reger Personenverkehr festgestellt worden, wobei es sich jeweils um kurze Besuche von 10-20 Minuten gehandelt habe.