Der hinreichende Tatverdacht zeigt sich zunächst anhand der Tatsache, dass am Domizil des Beschuldigten diverse Betäubungsmittel (namentlich Marihuanablüten und Pilze) und Betäubungsmittelutensilien (namentlich eine Plastiktüte mit Zubehör für eine Indooranlage und mehrere Grinder) sichergestellt wurden (vgl. Durchsuchungsprotokoll vom 9. Juni 2020). Die aufgefundenen Mengen an Betäubungsmitteln, so etwa verschiedene Behälter mit 183 g, 124 g, 84 g und 50 g brutto Marihuanablüten, deuten darauf hin, dass die Drogen nicht oder nicht nur zum Eigengebrauch, sondern zum Verkauf gedacht waren.