8 rechte bestanden (es hätte sich hierbei um sog. originäre Einvernahmen gehandelt). Teilnahmerechte an Einvernahmen bestehen erst nach Eröffnung der Strafuntersuchung bzw. wenn es sich bei den Einvernahmen um sog. delegierte Einvernahmen handelt. Andere Verletzungen verfassungs- und konventionsmässiger Rechte können nicht ausgemacht werden. Insbesondere ist die Staatsanwaltschaft ihrer Begründungspflicht rechtsgenüglich nachgekommen.