Der Beschuldigte habe ihnen Angst gemacht und ihnen den Mut zur rechtlichen Auseinandersetzung mit ihren Widersachern genommen. Als Folge dieser menschenunwürdigen Behandlung hätten sich Symptome einer psychischen Belastung gezeigt, welche ursächlich für das Abschliessen eines für sie ungünstigen Vergleichs anlässlich der Schlichtungsverhandlung vom 5. April 2019 gewesen seien. Die Staatsanwaltschaft habe ihrem Vertreter in willkürlicher Weise eine Mitverantwortung für die ungerechtfertigte Klagerückweisung des Beschuldigten unterstellt.