Sie sind umständlich formuliert und enthalten in weiten Teilen rechtliche Ausführungen zu nicht relevanten oder nicht umstrittenen Punkten, wie z.B. Strafantragsberechtigung, Privatklägerstellung, Staatshaftungsverfahren und Legitimation vor Bundesgericht, wobei es sich bei diesen Ausführungen zu Hauf um Textbausteine bundesgerichtlicher Entscheide handelt. Soweit hier überhaupt relevant, ma-