Mit Entscheid vom 3. Januar 2020 wurde das Gesuch vom Regionalgericht abgewiesen. Die hierauf angestrengten Beschwerdeverfahren sind – soweit ersichtlich – noch hängig (Verfahren ZK 20 6 und ZK 20 7). Aktenkundig ist weiter, dass sich das Obergericht des Kantons Bern bereits im Frühsommer mit Ausstandsverfahren betreffend den Beschuldigten befasst hat (vgl. Entscheid ZK 19 256/257 vom 8. Juli 2019 E. 7 mit Hinweis auf die Verfahren ZK 19 277 und 19 285). 3.2 Am 24. Januar 2020 nahm die Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Beschuldigten wegen Amtsmissbrauchs nicht an die Hand.