Am 14. Juni 2019 reichten die Beschwerdeführenden Strafanzeige gegen den Beschuldigten wegen Amtsmissbrauchs ein und rügten im Wesentlichen, dass der Beschuldigte die von ihnen eingereichten Klageverbesserungen (betreffend die anfangs März 2019 angestrengten vier Zivilverfahren gegen die D.________ AG und die UBS AG [Verfahrensnummern CIV 19 1131, 1132, 1133 und 1134]) zu Unrecht wegen Unverständlichkeit zurückgewiesen habe. Zusammengefasst warfen sie dem Beschuldigten vor, er habe sich mit den Klageverbesserungen gar nicht näher befasst bzw. diese nicht «in unabhängiger, unparteilicher und unbefangener Weise» zu Kenntnis genommen.