Tatsächlich sind die Eingaben schwer leserlich, völlig unübersichtlich und enthalten zu Hauf unnötigen Ballast gemischt mit unmöglichen Anträgen. Rechtsschriften haben so abgefasst zu sein, dass das Gericht nicht zuerst in mühsamer Kleinarbeit den Text auf mögliche zulässige Begehren oder Begründungen hin durchforschen muss. Dass bei der Erfassung der vielen nur in Nuancen voneinander abweichenden Papierstapel ein Fehler passieren konnte, ist nicht ganz erstaunlich.