Mit Urteil des Regionalgerichts Oberland vom 13. Dezember 2019 wurde zwar eine ambulante Massnahme angeordnet. Gemäss Ausführungen der Staatsanwaltschaft entzieht sich die Beschwerdeführerin indes seit Juni 2020 sowohl der Bewährungshilfe als auch der ambulanten Therapie, weshalb derzeit eine Aufhebung der ambulanten Massnahme geprüft wird. Eine ärztliche Behandlung stellt zudem ein längerdauernder Prozess dar und vermag keine derart rasche Verhaltensänderung herbeizuführen, wie sie nötig wäre, um die Beschwerdeführerin heute aus der Untersuchungshaft zu entlassen.