Ihr werden in der Zeit vom 18. April 2018 bis 17. August 2020 zwölf Einbruch- /Einschleichdiebstähle in Alters- und Pflegeheime sowie in Ein- und Mehrfamilienhäuser (resp. ein Versuch hierzu) und ein einfacher Diebstahl in ein Alters- und Pflegeheim vorgeworfen (Gesamtdeliktsbetrag: rund ca. CHF 7'000.00; Gesamtsachschaden: rund ca. CHF 3'100.00). Die Beschwerdeführerin ist weitgehend geständig, die ihr vorgeworfenen Delikte begangen zu haben. Serien von Einbruchbzw. Einschleichdiebstählen sind nach der Praxis des Bundesgerichts erheblich sicherheitsrelevant im Sinne des Gesetzes (vgl. E. 4.5 hiervor).