Die Beschwerdeführerin zeige sich wenig einsichtig betreffend ihr delinquentes Verhalten. Es sei zu erwarten, dass sie weitere, allenfalls auch schwerwiegende Delikte begehen werde, zumal es in den letzten Monaten zu einer Häufung der Delikte gekommen sei. 4.10 Gegen die Beschwerdeführerin wird in der Hauptsache wegen mehrfachen Diebstahls, mehrfacher Sachbeschädigung und mehrfachen Hausfriedensbruchs ermittelt. Ihr werden in der Zeit vom 18. April 2018 bis 17. August 2020 zwölf Einbruch- /Einschleichdiebstähle in Alters- und Pflegeheime sowie in Ein- und Mehrfamilienhäuser (resp.