4.7 Strittig ist, ob das Kriterium der Sicherheitsrelevanz erfüllt ist. Das Zwangsmassnahmengericht erwog diesbezüglich, die Zusammenfassung der jüngsten bundesgerichtlichen Rechtsprechung des Verteidigers der Beschwerdeführerin sei zwar zutreffend. Es gelte jedoch den vorliegenden Einzelfall zu betrachten. Die Beschwerdeführerin scheue nicht davor zurück, Wohnungen und Liegenschaften aufzusuchen, deren Bewohner zu Hause seien.