vgl. S. 3 des vorinstanzlichen Parteivortrags vom 3. September 2020). Sie ist weitgehend geständig, die Einschleich- und Einbruchdiebstähle begangen zu haben (vgl. Protokoll der Hafteröffnung vom 2. September 2020). Dass das Zwangsmassnahmengericht den dringenden Tatverdacht des mehrfachen Diebstahls (teilweise Versuch), der mehrfachen Sachbeschädigung und des mehrfachen Hausfriedensbruchs bejaht hat, ist gestützt auf das Gesagte und unter Verweis auf die Ausführungen der Staatsanwaltschaft im Haftantrag vom 2. September 2020 (S. 2) nicht zu beanstanden.