ein einfacher Diebstahl) in diverse Alters- und Pflegeheime sowie in Einfamilien- und Mehrfamilienhäuser begangen zu haben. Der Deliktsbetrag beläuft sich derzeit auf ca. rund CHF 7’000.00 (noch offen ist die Bezifferung der Kettensäge, der Arbeitspistole, des Fahrrads sowie von diversem Schmuck und Bargeld), der Gesamtschaden auf derzeit rund ca. CHF 3'100.00 (noch offen ist die Bezifferung des aus der Wand gerissenen Lavabos inkl. Ablaufanschlüssen). Der dringende Tatverdacht gründet insbesondere auf den an den Tatorten teilweise sichergestellten DNA-Spuren, welche der Beschwerdeführerin zugeordnet werden konnten, dem bei resp.