Mit Schreiben vom 19. September 2020 teilte der Beschwerdeführer der Beschwerdekammer in Strafsachen mit, dass er gegen den Entscheid des Regionalgerichts Beschwerde erheben möchte, und ersuchte um Verlängerung der Beschwerdefrist. Am 21. September 2020 teilte die Verfahrensleitung dem Beschwerdeführer mit, dass die Beschwerdekammer in Strafsachen im Zusammenhang mit dem Entscheid des Regionalgerichts vom 8. September 2020 einzig die Gültigkeit der Einsprache überprüfe.