Die Akten würden nach Ablauf der Beschwerdefrist zurück an die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) zur Weiterbehandlung bzw. zum Entscheid über das Wiederherstellungsgesuch gehen. Mit Schreiben vom 19. September 2020 teilte der Beschwerdeführer der Beschwerdekammer in Strafsachen mit, dass er gegen den Entscheid des Regionalgerichts Beschwerde erheben möchte, und ersuchte um Verlängerung der Beschwerdefrist.