1. Mit Entscheid vom 8. September 2020 stellte das Regionalgericht Berner Jura- Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) fest, dass die Einsprache des Beschuldigten A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen den Strafbefehl BJS 2019 24955 vom 14. April 2020 wegen Diebstahls, Diebstahls (geringer Vermögenswert), Betrugs und versuchten Betrugs verspätet eingereicht und demnach ungültig sei. Die Akten würden nach Ablauf der Beschwerdefrist zurück an die Regionale Staatsanwaltschaft Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) zur Weiterbehandlung bzw. zum Entscheid über das Wiederherstellungsgesuch gehen.