1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Es wird festgestellt, dass das rechtliche Gehör des Beschwerdeführers verletzt worden ist. Die Verfügung der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 31. August 2020 (BM 20 28965) wird aufgehoben. Das Verfahren geht zur neuen Entscheidung im Sinne der Erwägungen an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland zurück. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 1'000.00, trägt der Kanton Bern.