Die von der Staatsanwaltschaft der Beschwerdekammer in Strafsachen eingereichten amtlichen Akten BM 20 28965 bestehen einzig aus der Strafanzeige des Beschwerdeführers vom 13. Juli 2020 sowie der Nichtanhandnahmeverfügung vom 31. August 2020. Eine förmliche Editionsverfügung betreffend die Akten des Strafverfahrens BM 20 14633 (Strafverfahren gegen den Beschwerdeführer wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung, evtl. Angriffs z.N. des vorliegend Beschuldigten) liegt nicht vor.