Vor der L.________(Örtlichkeit) kam es zu gegenseitigen Schubsereien und Beschimpfungen, auf welche im Einzelnen nachfolgend zurückzukommen sein wird. In der Folge begaben sich die drei Kontrahenten die Treppe runter zur J.________(Örtlichkeit)/K.________(Strasse), wo es zur körperlichen Auseinandersetzung kam. Gemäss derzeitigem Aktenstand schlug der leicht alkoholisierte Privatkläger dem Beschuldigte unter anderem mindestens dreimal mit der rechten Faust ins Gesicht. Zudem kickte er gegen dessen Beine und Bauch, während E._____