___ dem Beschuldigten vorgängig in der Nähe der J.________(Örtlichkeit) Marihuana verkauft, ihm dieses aber unbemerkt wieder abgenommen hatte (was vom Beschuldigten allerdings anders geschildert wird, EV vom 12.06.2020, Z. 89 ff.). Hierauf stellte der Beschuldigte die beiden kurz darauf im Bahnhof Bern, worauf die drei wieder Richtung J.________(Örtlichkeit) verschoben. Dabei stritten sie sich, wobei der hier Beschuldigte davon ausging, dass es der Privatkläger war, der ihm die Betäubungsmittel abgenommen habe. Vor der L.________(Örtlichkeit) kam es zu gegenseitigen Schubsereien und Beschimpfungen, auf welche im Einzelnen nachfolgend zurückzukommen sein wird.