2 Gegen den Privatkläger ist beim Unterzeichneten ein Strafverfahren hängig wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung, evtl. Angriff z.N. des hier Beschuldigten (BM 20/14633). Den dortigen Akten kann entnommen werden, dass der Privatkläger und der Jugendliche E.________ am 14.04.2020, um ca. 16.00h mit dem hier Beschuldigten im Streit lagen, weil E.________ dem Beschuldigten vorgängig in der Nähe der J.________(Örtlichkeit)