Am 5. Oktober 2020 stellte die Generalstaatsanwaltschaft den Antrag, es seien die Akten i.S. B.________ wegen versuchter schwerer Körperverletzung, evtl. einfacher Körperverletzung (BM 20 14633) beim Regionalgericht Bern-Mittelland zu edieren und der Generalstaatsanwaltschaft zuzustellen. Mit Verfügung vom 7. Oktober 2020 wurde der Antrag gutgeheissen und die amtlichen Akten BM 20 14633 ediert. Mit Stellungnahme vom 29. Oktober 2020 schloss die Generalstaatsanwaltschaft auf kostenfällige Abweisung der Beschwerde. Der Beschuldigte liess sich innert Frist nicht vernehmen.