Er beantragte sinngemäss die Aufhebung der angefochtenen Verfügung und die Anhandnahme des Strafverfahrens wegen Beschimpfung und einfacher Körperverletzung, evtl. Tätlichkeiten. Rechtsanwalt C.________ leitete die Beschwerde am 18. September 2020 zuständigkeitshalber der Beschwerdekammer in Strafsachen weiter. Am 22. September 2020 reichte die Staatsanwaltschaft aufforderungsgemäss die Akten BM 20 28965 (1 Aktenmappe) ein. Im Begleitschreiben wurde vermerkt, dass die Akten BM 20 14633 (3 Bundesordner) auf Verlangen nachgesandt werden könnten. Mit E-Mail vom 2. Oktober 2020 teilte Staatsanwalt D.______