In Zusammenhang mit dem Zeitungsartikel im N.________ Tagblatt verlangt der Beschwerdeführer 2 zudem, die Straf- und Zivilklägerin sei zu verpflichten, auf eigene Kosten in der gesamten Bernischen Presse eine Berichtigung zu veröffentlichen. Die Beschwerdeführerin 1 beantragt eine Entfernung des fraglichen Beitrags und macht ein Gegendarstellungsrecht geltend. Dabei handelt es sich um rein zivilrechtliche Ansprüche (Art. 28a und Art. 28g ff. ZGB), über welche im vorliegenden Beschwerdeverfahren nicht befunden werden kann. Darauf ist folglich nicht weiter einzugehen.