9 Staatsanwalt L.________ der gewöhnlichen Arbeitsweise der Strafverfolgungsbehörden entspricht und mit Art. 139 Abs. 1 StPO in Einklang steht. 6.6 Soweit die Beschwerdeführer auf den Artikel im N.________ Tagblatt vom 4. Januar 2013 Bezug nehmen, ist ihnen entgegenzuhalten, dass dieser sich in erster Linie mit dem Urteil im Schiedsverfahren befasst. Das Verfahren vor der Vorinstanz wird nur am Ende des Beitrags kurz erwähnt.