Tagblatt vom 4. Januar 2013 mit dem Titel «.________», welcher bis heute im Internet abrufbar sei. Die veröffentlichten Anschuldigungen seien offensichtlich falsch gewesen, da die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt nur ungenügend abgeklärt habe. Weiter habe Staatsanwalt L.________ im Laufe der Ermittlungen zahlreiche Personen zur schriftlichen Einvernahme aufgeboten. Dadurch seien diese darüber informiert worden, dass gegen die Beschwerdeführer ein Strafverfahren geführt werde, was ihnen in wirtschaftlicher, sozialer, politischer und persönlicher Hinsicht stark geschadet habe.