7 negativer Bescheid auf eine Bewerbung, in dem auf das Verfahren Bezug genommen wird, reicht er keine ein. Auch vermag er mit der eingereichten Korrespondenz mit Dr. M.________ nicht zu belegen, dass er mit CHF 300.00 pro Halbtag entlöhnt worden wäre. Die Voraussetzungen für eine Entschädigung allfälliger wirtschaftlicher Einbussen des Beschwerdeführers 2 sind deshalb nicht erfüllt. 5.5.3 Die für wirtschaftliche Einbussen erhobene Forderung von CHF 50'000.00 der Beschwerdeführerin 1 (siehe oben, E. 5.4.1) ist auch nach einer Würdigung unter Art.