Die gegen die Beschwerdeführer erhobenen Vorwürfe wogen schwer und waren geeignet, deren gesamte berufliche Zukunft und ihr soziales Ansehen zu gefährden. Für sie stand dementsprechend viel auf dem Spiel. Der von den Beschwerdeführern persönlich betriebene Verteidigungsaufwand war erheblich, angesichts der Schwere der Vorwürfe aber grundsätzlich berechtigt. Soweit ihnen die Porti ihrer Schreiben entschädigt werden, ist ihnen im beantragten Umfang (drei Stunden pro Brief zu einem Stundenansatz von CHF 60.00) eine persönliche Parteientschädigung auszurichten.