6 Entschädigungsanspruch jedoch nur Eingaben, welche das Verfahren PEN 10 1203/1204 zum Gegenstand hatten. Anders als die Beschwerdeführer mit den eingereichten Post-Quittungen geltend machen, sind beispielsweise Schreiben an die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland oder an das Bundesgericht und das Obergericht des Kantons Bern nicht zu berücksichtigen (zu den Ausnahmen siehe unten, E. 9).