5.4 Parteientschädigung für persönlichen Aufwand 5.4.1 Im Weiteren bringen die Beschwerdeführer vor, sie hätten sich grösstenteils ohne juristischen Beistand selber verteidigen müssen. Insbesondere seien sie gezwungen gewesen, zu verschiedensten Entscheidungen der Staatsanwälte J.________, K.________ und L.________ Stellung zu nehmen. Sie hätten insgesamt 236 eingeschriebene Briefe verschickt. Die Porti möchten sie mit CHF 1'486.80 (CHF 6.30 pro Brief) und ihren Zeitaufwand (708 Stunden) mit CHF 42'480.00 entschädigt haben.