b PKV und Art. 41 Abs. 3 des Kantonalen Anwaltsgesetzes (KAG; SR 168.11) für die Vertretung des Beschwerdeführers 2 im vorinstanzlichen Verfahren durch Rechtsanwalt Dr. F.________ angemessen. Die Beschwerdeführerin 1 verlangt in ihrer separaten Eingabe für die Aufwendungen von Rechtsanwalt Dr. F.________ eine Entschädigung von CHF 14'958.00. Sie stützt sich dabei auf drei Rechnungen des Rechtsanwalts vom 11. September 2012 (Rechnungs-Nr. 3865, 3255 und 3866). Berücksichtigt man die MWST, stimmen ihre einzelnen Teilforderungen mit den Rechnungsbeträgen überein. Hinweise