4. Verfahrenskosten 4.1 Die Beschwerdeführer beantragen, dass sie weder die vor der Vorinstanz angefallenen noch die von der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte erhobenen Verfahrenskosten zu bezahlen haben. 4.2 Gegen die beiden Beschuldigten wurden mehrere Strafverfahren wegen des grundsätzlich gleichen Tatvorwurfs geführt. Das Verfahren der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte W 15 109 wurde bereits am 9. Oktober 2018 eingestellt. Die Einstellung (mitsamt Kosten- und Entschädigungsfolgen) ist rechtskräftig.