1. Mit Verfügung vom 13. Juni 2019 stellte das Regionalgericht Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Vorinstanz) ein gegen B.________ und A.________ geführtes Verfahren wegen Urkundenfälschung, Betrugs und arglistiger Vermögensschädigung ein. Die Verfahrenskosten wurden den beiden Beschuldigten je hälftig auferlegt. Auf die Ausrichtung einer Entschädigung und/oder einer Genugtuung wurde verzichtet. Eine von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin 1) und B.__