3. Der Beschwerdeführer beantragt die Rückerstattung der Kosten, die ihm infolge der langen Verfahrensdauer angefallen seien. Diese Kosten seien ihm insbesondere während des Führerausweisentzuges durch das Strassenverkehrsamt des Kantons Luzern entstanden, da er ab Juli 2020 ein Generalabonnement für den täglichen Arbeitsweg habe beziehen müssen. Überdies habe er aufgrund des Polizeirapports sein Fahrzeug früher einer Motorfahrzeugkontrolle unterziehen lassen müssen, weshalb dadurch ebenfalls Kosten angefallen seien. Der Beschwerdeführer fordert