Mit Schreiben vom 11. September 2020 liess die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeschrift samt entsprechenden Verfahrensakten der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer zukommen, nachdem die Beschwerde ursprünglich irrtümlicherweise bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eingereicht und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden war. Mit Verfügung vom 16. September 2020 eröffnete die Verfahrensleitung das Beschwerdeverfahren und gab von der Einreichung der amtlichen Akten EO 2020 3184 durch die Staatsanwaltschaft Kenntnis.