Hiergegen erhob der Beschwerdeführer am 20. August 2020 (Eingang Beschwerdekammer: 15. September 2020) Beschwerde mit dem Antrag, es seien ihm die entstandenen Kosten aufgrund der langen Verfahrensdauer zu ersetzen. Mit Schreiben vom 11. September 2020 liess die Staatsanwaltschaft die Beschwerdeschrift samt entsprechenden Verfahrensakten der Verfahrensleitung der Beschwerdekammer zukommen, nachdem die Beschwerde ursprünglich irrtümlicherweise bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eingereicht und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet worden war.