9. Mit der Beschlagnahme wird wie bereits erwähnt nicht definitiv über das Schicksal der Gegenstände entschieden. Bis die Verhältnisse hinreichend geklärt sind, ist die Beschlagnahme sowohl geeignet als auch erforderlich. Dies gilt für sämtliche beschlagnahmten Bestandteile der Indooranlage, denn auch von Einzelkomponenten kann eine gewisse Gefährdung ausgehen. Ein milderes Mittel kommt somit nicht in Betracht.