___ geforderten Unterlagen (so insbesondere Auszüge der Firmenbuchhaltung der C.________ GmbH betreffend den Materialeinkauf und –bestand sowie der Leasingvertrag im Original) eingereicht. Solange diese Unterlagen nicht eingereicht werden, kann der Eigentumsanspruch der C.________ GmbH nicht geklärt werden und es ist im Sinne von Art. 930 ZGB davon auszugehen, dass der Beschuldigte als Besitzer der beschlagnahmten Gegenstände auch deren Eigentümer ist.»