Entgegen den Ausführungen des Beschuldigten in seiner Stellungnahme vom 15. Oktober 2020 ist das Verschweigen nicht neutral zu werten, sondern spricht klar dafür, dass der angebliche Leasingvertrag nachgeschoben ist. Weiter führt die Generalstaatsanwaltschaft aus: «Die Regionale Staatsanwältin H.________ hielt auch zutreffend fest, dass es sich beim erst im Juli 2019 von der F.________ AG an die C.________ GmbH gelieferten Material nicht um das Material handeln könne, welches beim Beschuldigten beschlagnahmt worden sei, da dieser sämtliches Material Ende 2019 (recte: Ende Juni 2019) bereits gehabt habe.