informierte die Staatsanwaltschaft die Verteidigerin des Beschuldigten, dass die Lagerungskosten für die beschlagnahmten Gegenstände monatlich CHF 2'016.00 betragen würden und regte an, zwecks Kostensparung nochmals über eine Verzichtserklärung nachzudenken. Danach meldete sich am 28. Februar 2020 die Beschwerdeführerin bei der Staatsanwaltschaft und machte Eigentumsansprüche am beschlagnahmten technischen Material geltend. Dem Schreiben lag eine Kopie eines Leasingvertrags vom 27. Juni 2019 bei. Auf zweifache Aufforderung hin reichte die Beschwerdeführerin zusätzliche Unterlagen bei der Staatsanwaltschaft ein.