7. Was die Eigentumsverhältnisse an den fraglichen Utensilien anbelangt, ist Folgendes festzuhalten: 7.1 Nach erfolgter Beschlagnahme gab der Beschuldigte bei seiner Befragung vom 29. November 2019 an, die Hanf-Indooranlage gehöre ihm; es sei eine Occasion- Anlage (Z. 420 und 646). Er habe diese bezahlt (Z. 709). Am 22. Januar 2020 informierte die Staatsanwaltschaft die Verteidigerin des Beschuldigten, dass die Lagerungskosten für die beschlagnahmten Gegenstände monatlich CHF 2'016.00 betragen würden und regte an, zwecks Kostensparung nochmals über eine Verzichtserklärung nachzudenken.