2 Eigentum. Sie seien dem Beschuldigten in einem Leasingverhältnis zwecks Produktion legaler CBD-Hanfblüten mit einem THC-Gehalt von unter 1.0 % überlassen worden. Der Leasingvertrag sei aufgrund nicht erfolgter Zahlung der Leasingraten gekündigt worden, was der Beschuldigte akzeptiert habe. Der Lieferschein der F.________ AG sei eine Zusammenfassung der gelieferten Waren und lasse keinen Rückschluss darauf zu, ob die erwähnten Artikel im Juni oder Juli 2019 geliefert worden seien.