1. Am 28. November 2019 entdeckte die Polizei im Fabrikgebäude der ehemaligen Metzgerei E.________ in I.________ eine Hanf-Indooranlage. Noch am selben Tag wurden die Hanfpflanzen sowie die Materialien und das Zubehör zum Betreiben der Anlage beschlagnahmt. Tags darauf wurde die gegen unbekannte Täterschaft wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (BetmG; SR 812.121) eröffnete Untersuchung auf den Mieter der fraglichen Räumlichkeiten, A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) ausgedehnt. Mit Eingabe vom 18. Februar 2020 machte die C.________ GmbH erstmals Eigentumsansprüche an den beschlagnahmten technischen Gerätschaften geltend.