Was sagen Sie zur Behauptung, dass alles nur passiert ist, um den Kontakt mit F.________ zu verhindern?»; vgl. Z. 398 f.; 410 f.; 418 ff. des Protokolls der Einvernahme von D.________ vom 23. Januar 2020) stehen offensichtlich im Zusammenhang mit der Sorgerechtsstreitigkeit zwischen dem Gesuchsteller und D.________. Es ist nicht ersichtlich, inwiefern mit diesen Fragen hätte deutlich gemacht werden sollen, dass D.________ E.________ mit dem Strafverfahren für ihre Zwecke bei der hängigen Sorgerechtsstreitigkeit instrumentalisiert und ihre Aussagen deshalb wenig glaubhaft erscheinen.