___ weiterzuführen, weshalb A.________ durch die Verfahrensleiterin aus dem Raum verwiesen wurde, dies auch unter Androhung des Beizugs der Polizei, da er sich anfänglich weigerte, den Raum zu verlassen. Noch während dem Begleiten nach draussen erhob er weiter seine Stimme und machte seinem Ärger kund, so dass Mitarbeiter der Kanzlei aus den Büros raus kamen, um nach dem Rechten zu sehen. Die Einvernahme von D.________ wurde danach ohne A.________, aber in Anwesenheit seines Anwaltes, Fürsprecher B.________, weiter geführt. A.________ störte damit nicht nur die Einvernahme, sondern löste damit auch Gefühle bei D._____