_, weshalb Fürsprecher B.________ auch aufgefordert wurde, Fragen zu stellen, welche Gegenstand dieses Verfahrens sind. Die Problematik betreffend den Sorgerechtsstreit zwischen A.________ und D.________ ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens. Betreffend der angeblichen Beschneidung des Fragerechts von A.________ verweise ich insbesondere auf das Einvernahmeprotokoll vom 23.01.2020 von D.________, Verbal Zeile 422 – 433, woraus ersichtlich ist, dass A.________ die Einvernahme von D.________ störte, indem er während der Einvernahme ungefragt einen Einwand vorbrachte.