2 Vorliegend geht es um das Strafverfahren betreffend A.________ im Zusammenhang mit allfälligen Drohungen, Verleumdung und Beschimpfung gegenüber Herrn E.________. Wie aus den Akten ersichtlich ist, stehen D.________ und A.________ auch über ihre Anwälte in Kontakt betreffend das Sorgerecht ihres gemeinsamen Sohnes. Im Rahmen der Einvernahme ging es lediglich um die Vorwürfe zu den angeblichen Handlungen von A.________ gegenüber Herrn E.________, weshalb Fürsprecher B.__