Seine Familie, Freunde und auch seine Chefin im Betagtenheim hätten sich für ihn gefreut (Einvernahmeprotokoll vom 26. Juni 2020 Z. 356 ff.). Gemäss den Akten hatte der Beschwerdeführer die Aufgabe, Pakete entgegenzunehmen und deren Inhalt über das Internet zu verkaufen. Den jeweiligen Erlös hatte er via Banküberweisung auf ein Online-Bankkonto zu überweisen. Der Beschwerdeführer erhielt im Zeitraum vom 28. Februar 2020 bis 20. April 2020 15 Paketlieferungen mit insgesamt 27 Elektronikartikeln. Davon veräusserte er im selben Zeitraum 25 Artikel (grösstenteils über die Onlineplattformen «ricardo.ch» und «revendo.ch»).