4. Der Beschwerdeführer wird verpflichtet, dem Beschuldigten 2 für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 2'693.90 (inkl. Auslagen und MWST) auszurichten. 5. Zu eröffnen: - dem Straf- und Zivilkläger/Beschwerdeführer, v.d. Fürsprecher F.________ (per Einschreiben) - der Generalstaatsanwaltschaft (per Kurier) - dem Beschuldigten 1, v.d. Rechtsanwalt Dr. B.________ (per Einschreiben) - dem Beschuldigten 2, v.d. Rechtsanwalt D.________ (per Einschreiben) Mitzuteilen: - der Kantonalen Staatsanwaltschaft für Besondere Aufgaben, Leitender Staatsanwalt G.________ (mit den Akten – per Kurier)